Firmenwortlaut
House of Finance GmbH
Rechtsform
GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Donaufelderstraße 247, 1. DG
1220 Wien
Österreich
Unternehmensgegenstand
- Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 20 WAG als vertraglich gebundener Vermittler (GISA: 31895453)
- Versicherungsvermittlung in Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten (GISA: 31895347)
Firmenbuch
Firmenbuchnummer: FN 516940 g, Handelsgericht Wien
Berufsrecht
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Kontakt
Telefonnummer: +43 1 997 428 9
E-Mail: office -a-t- house-of-finance -d-o-t- at
Bitte ersetzen Sie -a-t- durch @ und -d-o-t- durch .
UID
ATU74663919
Mitglied der WKÖ, WKW (WK Wien)
Versicherungsmakler und Vermögensberater/ Finanzdienstleister
Verbraucherschlichtung
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
Unser Anliegen
Information über unsere Angebote im Finanz- und Versicherungsbereich und Information über naheliegende Inhalte hierzu.
Geschäftsführer
Michael Sommer
Andreas Eisl
FinanzAdmin
Die FinanzAdmin ist unser gemäß WAG 2018 konzessionierter Partner im Rahmen der Beratung über und Vermittlung von Finanzinstrumenten. In diesem Tätigkeitsbereich ist die House of Finance GmbH ein Erfüllungsgehilfe der FinanzAdmin gemäß § 1313a ABGB und wird im Namen und auf Auftrag sowie auf Rechnung der FinanzAdmin tätig.
Nachhaltigkeit
Informationen zur Nachhaltigkeit – „Sustainable finance“
Gemäß der Verpflichtung zur Umsetzung nach Art 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu „Sustainable finance“ halten wir hier mit Stand März 2021 fest, dass wir uns ständig bemühen, die für eine Einschätzung der Nachhaltigkeitsrisiken erforderlichen Informationen zu erhalten, stoßen dabei jedoch an Grenzen. Sobald die notwendige Transparenz auf dem Markt vorliegt, werden wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie vorstellen. Wir rechnen damit, dass das spätestens dann möglich sein wird, wenn technische Regulierungsvorschriften der Europäischen Kommission verbindlich werden.
Informationen zur Vergütungspolitik
Gemäß der Erklärung Art 5 Abs 1 OffenlegungsVO analysieren wir die erhaltenen und gewährten Vergütungen. Wo uns dies möglich ist, versuchen wir dabei Vergütungen zu forcieren die geeignet sind, Nachhaltigkeitsfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen zu vermeiden.