Impressum

Firmenwortlaut

House of Finance GmbH

Rechtsform

GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Sitz

Donaufelderstraße 247, 1. DG
1220 Wien
Österreich

Unternehmensgegenstand

  • Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 20 WAG als vertraglich gebundener Vermittler (GISA: 31895453)
  • Versicherungsvermittlung in Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten (GISA: 31895347)

Firmenbuch

Firmenbuchnummer: FN 516940 g, Handelsgericht Wien

Berufsrecht

Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

Kontakt

Telefonnummer: +43 1 997 428 9

E-Mail: office -a-t- house-of-finance -d-o-t- at

Bitte ersetzen Sie -a-t- durch @ und -d-o-t- durch .

UID

ATU74663919

Mitglied der WKÖ, WKW (WK Wien)

Versicherungsmakler und Vermögensberater/ Finanzdienstleister

Verbraucherschlichtung

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

Unser Anliegen

Information über unsere Angebote im Finanz- und Versicherungsbereich und Information über naheliegende Inhalte hierzu.

Geschäftsführer

Michael Sommer
Andreas Eisl

FinanzAdmin

Die FinanzAdmin ist unser gemäß WAG 2018 konzessionierter Partner im Rahmen der Beratung über und Vermittlung von Finanzinstrumenten. In diesem Tätigkeitsbereich ist die House of Finance GmbH ein Erfüllungsgehilfe der FinanzAdmin gemäß § 1313a ABGB und wird im Namen und auf Auftrag sowie auf Rechnung der FinanzAdmin tätig.

Nachhaltigkeit

Informationen zur Nachhaltigkeit – „Sustainable finance“

Gemäß der Verpflichtung zur Umsetzung nach Art 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu „Sustainable finance“ halten wir hier mit Stand März 2021 fest, dass wir uns ständig bemühen, die für eine Einschätzung der Nachhaltigkeitsrisiken erforderlichen Informationen zu erhalten, stoßen dabei jedoch an Grenzen. Sobald die notwendige Transparenz auf dem Markt vorliegt, werden wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie vorstellen. Wir rechnen damit, dass das spätestens dann möglich sein wird, wenn technische Regulierungsvorschriften der Europäischen Kommission verbindlich werden.

Informationen zur Vergütungspolitik

Gemäß der Erklärung Art 5 Abs 1 OffenlegungsVO analysieren wir die erhaltenen und gewährten Vergütungen. Wo uns dies möglich ist, versuchen wir dabei Vergütungen zu forcieren die geeignet sind, Nachhaltigkeitsfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen zu vermeiden.